München, 17. Juni 2011
Die teure und komplizierte, qualifizierte, digitale Signatur ist ab 01.07.2011 nicht mehr nötig. Sparen Sie Porto!
Bisher mussten elektronische Rechnungen in Deutschland mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden, um vom Empfänger steuerlich geltend gemacht werden zu können. Dies führte nur zu einer sehr zögerlichen Verbreitung von elektronischen Rechnungen.
Im Zuge des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 fällt dies – wenn nichts dazwischenkommt – ab 1.7.2011 weg. Es gilt jedoch: „Jeder Unternehmer legt fest, in welcher Weise die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden.“
Hierfür empfehlen wir die Nutzung einer normalen digitalen Signatur. Diese wird - genauso wie die qualifizierte Signatur - mit den Daten, auf die sie sich bezieht, so verknüpft, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann. Die Kriterien, Echtheit und Unversehrtheit können damit ausreichend gewährleistet werden. Für die Lesbarkeit sorgt bereits das Datenformat „PDF“.
Wir haben eine Lösung erarbeitet, die sich nahtlos in den Workflow von Upline integrieren lässt und von allen uns bekannten Verfahren für die Benutzer die komfortabelste ist: Die direkte Integration der Signatur in das PDF-Dokument.
Sparen Sie Kosten für Porto, Druck, Papier, Kuverts und Personal und schonen Sie so auch die Umwelt!